WER

     

 Wir bieten gemeinnützige Arbeit für Personen,

 

 die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei

 Monaten verbüssen müssen.

 

 WAS

 Unser Arbeitsangebot für die Betroffenen

 erstreckt sich über Gartenarbeiten,

 Renovationen und Haushaltstätigkeiten.

 

 WANN

 Es besteht die Möglichkeit, während der Woche

 oder in den Ferien die Stunden abzuarbeiten.

 

 

 WO

 

 Arbeitsort ist grundsätzlich der ZEHNTENHOF,

 in Ausnahmefällen sind auch externe Arbeits-

 einsätze möglich.

 

 WIE

 Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das

 Departement für Justiz und Sicherheit,

 Straf- und Massnahmenvollzug, in Frauenfeld.

 Tel. 052 / 728 26 70